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Kontakt:
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Telefon ab 18:00 Uhr 030 - 892 66 06
per SMS 0049 151 2558 1462
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| Auszüge aus der
Satzung des TSC Imperial Neuruppin e. V.
- Die Anmeldung
verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars für den entsprechenden
Tanzkurs, der monatlichen Mitgliedsbeiträge des Clubsystems bis dessen
Ablauf nach einer wirksamen Kündigung sowie evtl. Aufnahmegebühren.
- Mitgliedsbeiträge
für den Tanzclub TSC Imperial Neuruppin und sind über das gesamte Jahr
zu zahlen, dies gilt nicht für Kurse mit festem Enddatum.
- Für die
Aufnahme in den Tanzclub ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten.
- Die
Mitgliedschaft im TSC Imperial Neuruppin und kann 6 Wochen zum
Quartalsende gekündigt werden.
- Die
Mitgliedschaft in den Medaillen-Clubs I,II, III
kann mit einer Frist von 6 Wochen zum nächsten Monatsende gekündigt
werden.
- Wird eine Online-
oder schriftliche Anmeldung für eine andere Person abgegeben, so haftet
der Absender für alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen,
insbesondere für die vollständige Begleichung aller Honorare,
monatlicher Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren.
- Die im
Internet gemachten Angaben zu Terminen und Gebühren erfolgen ohne
Gewähr.
- Die Anmeldung
erlaubt der Tanzschule die Speicherung und Weiterverarbeitung der darin
abgegebenen persönlichen Daten ohne deren Weitergabe an Dritte.
- Honorare für
Tanzkurse sind spätestens vor Beginn des ersten Unterrichts zu entrichten.
- Mitgliedsbeiträge
und evtl. Aufnahmegebühren werden am Monatsanfang vom Konto des
Clubmitgliedes eingezogen.
- Ein Fernbleiben
vom Training befreit nicht von der Zahlungsverpflichtung.
- Eine
Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Aufnahmegebühren ist
ausgeschlossen.
Für den Fall eines durch den Verein zu verantwortenden Ausfalls des
Trainings wird dieser durch zusätzlich angebotene Termine oder in parallelen
Kurs-/Clubzeiten ausgeglichen.
- Jegliche
Kündigung sowie die Vereinbarung abweichender Bedingungen bedürfen der
Schriftform.
- Die Teilnahme
am Training und der Aufenthalt in den von uns benutzten und zur
Verfügung gestellten Räumen erfolgt auf eigene Gefahr.
- Ruhende
Mitgliedschaften werden unter Angabe der Gründe mit einem zuständigen
Vorstandsmitglied vereinbart.
- Sofern Teile
oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht,
nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen, bleiben die übrigen Teile
in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neuruppin.
Stand per 05.04.2008 |
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